Finanzierung

Über die Stipendienprogramme der Quadriga Hochschule Berlin hinaus bestehen für die Studierenden der MBA- und Master-Studiengänge ver­schiedene Finanzierungsmöglichkeiten.

Finanzierung durch den Arbeitgeber

Unterschiedliche Sponsoring-Modelle organisieren die finanzielle Förderung des Studiums an der Quadriga Hochschule Berlin durch den Arbeitgeber. Über eine Bindungsklausel mit partieller oder vollständiger Rückzahlungsverpflichtung bindet sich der Arbeitnehmer für einen bestimmten Zeitraum an das Unternehmen. Im Gegenzug übernimmt der Arbeitgeber die Studiengebühren und zusätzlich anfallende Kosten des Studiums gänzlich oder in Teilen. Sponsoring bietet dem modernen und innovativen Personalmanagement eine ideale Möglichkeit zur Mitarbeiterentwicklung. Talente werden gezielt und konsequent gefördert. Da es sich bei den Studienprogrammen der Quadriga Hochschule Berlin um Teilzeit-Studiengänge handelt, bleibt der geförderte Mitarbeiter dem Unternehmen als vollwertige Arbeitskraft erhalten. Das Sponsoring fordert auf der Arbeitgeberseite Vertrauen in den Mitarbeiter und honoriert die bisher geleistete Arbeit.

Finanzierung über Studien-/Bildungskredite

Studierenden stehen Finanzierungshilfen in Form von sogenannten Bildungs- oder Studienkrediten zur Verfügung, die von öffentlichen oder privaten Förderern vergeben werden. Hauptvorteil ge­gen­über gängigen Bankkrediten ist die geringere Verzinsung. Ein Bildungskredit wird meist ohne weitere Sicherheiten gewährt, da mit dem erwarteten Verdienst nach Abschluss des Studiums kalkuliert wird.

Finanzierung über Bildungsfonds

Bildungsfonds werden privatwirtschaftlich angeboten und ermöglichen eine bankenunabhängige maximal flexible Form der Studienfinanzierung. Die finanzielle Unterstützung bezieht sich dabei auf Lebenshaltungskosten, Studiengebühren und Auslandsaufenthalte. Die Rückzahlungskonditionen werden individuell vereinbart und anhand der zu erwartenden Verdienstentwicklung festgesetzt. Zinsen und Tilgung entfallen bei Bildungsfonds gänzlich, außerdem ist die maximale Rückzahlung nach oben begrenzt.

Steuerliche Absetzbarkeit der Studiengebühren als Fortbildungskosten

Ein Studium an der Quadriga Hochschule Berlin dient der beruflichen Qualifizierung im Bereich Kom­mu­ni­ka­tions­manage­ment und Public Affairs und wird vom Gesetzgeber demzufolge als berufliche Fortbildung verstanden. Als Konsequenz lassen sich die Studiengebühren an der Quadriga Hochschule Berlin wie auch darüber hinaus anfallende Kosten, wie Fachbücher und -zeitschriften, Studienmaterial und Anfahrtskosten zum Studienort, als Werbungskosten im Rahmen der jährlichen Steuererklärung absetzen. Es sollte jedoch in allen Fällen auch die verbindliche Auskunft eines Steuerberaters oder Fachanwalts für Steuerrecht eingeholt werden.

Übersicht über Studienkredite und Bildungsfonds

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Kontakt

Henrik ThiesmeyerHenrik Thiesmeyer
Studienleiter
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Isabella BuschingerIsabella Buschinger
Studienleiterin
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Quadriga Hochschule Berlin
Friedrichstraße 209
D-10969 Berlin

Telefon: +49 (0)30 / 44 72 94 00
Telefax: +49 (0)30 / 44 72 93 00

Studienzentrum:
Georgenstraße 22
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